Im Bereich der Tierheilkunde ist eine Zahnbehandlung vor allem bei Hunden und Katzen für viele Tierhalter bereits ein Begriff.

Dass aber genauso das Pferd einer routinemäßigen Kontrolle und unter Umständen einer Behandlung bedarf, mag so manchem nicht geläufig sein.

Um dies besser zu verstehen, bedarf es einer grundlegenden Erläuterung der Zahnentwicklung beim Pferd:

Schon beim Fohlen schieben die Milchschneide-Zähne in den ersten Lebenstagen und werden dann zwischen 2,5 und 5 Jahren durch bleibende Schneidezähne ersetzt.

Ebenso sind die ersten 3 Backenzähne bereits nach der Geburt zum Durchbruch bereit. Gewechselt werden diese 3 Backenzähne zwischen 2,5 und 3,5 Jahren. Man bezeichnet diese Zähne als „Prämolare“. Die hinteren 3 Backenzähne nennt man „Molare“ und diese werden zwischen 9 Monaten und 4 Jahren geschoben und nicht gewechselt. Der Hengstzahn kommt mit 4-5 Jahren.

Ab wann ist eine Gebisskontrolle notwendig?

Weil Unregelmäßigkeiten in Bezug auf Anzahl und Position der Zähne bereits vom Fohlenalter an möglich sind, ist eine Überprüfung von Beginn an sinnvoll, zumal sich das Pferd bald an die Manipulation im Maul gewöhnt.

Was sind die häufigsten Störungen?

Beim Zahnwechsel der ersten 3 Backenzähne (vor allem 2. und 3. Prämolar) kann es häufig zu Irritationen kommen. Die bereits stark abgenutzten Milchzähne sitzen als so genannte „Reiter“ oder „Zahnkappen“ auf dem bereits nachschiebenden Ersatzzahn. Können diese Kappen nicht abgestoßen werden, entsteht ein erheblicher Druck auf die Wurzeln der nachfolgenden Ersatzzähne, was zu Irritationen und teilweisen Knochenauftreibungen im Wurzelbereich dieser Zähne führt. Daher muss das Gebiss vor allem im Alter zwischen 2,5 und 3,5 Jahren konsequent kontrolliert und vom erfahrenen Tierarzt diese Kappen entfernt werden.

Der Wolfszahn ist ein kleiner, meist vor dem 1. Backenzahn im Oberkiefer (selten Unterkiefer) zwischen 5. und 9. Lebensmonat durchbrechender Zahn. Manchmal bleibt dieser auch unter der Maulschleimhaut liegen, bricht also nicht durch und führt dann durch den Druck der Trense zu schmerzhaften Reaktionen bis zu Widersetzlichkeit beim Reiten. Daher ist auch dies zu überprüfen und im Bedarfsfall dieser Zahn zu entfernen.

Wie oft muss das Gebiss kontrolliert werden?

Der natürliche Zahnabrieb muss mindestens 1 mal jährlich kontrolliert werden.

Jeder Backenzahn muss im Gegenkiefer einen gegenüberliegenden Zahn (Antagonisten) haben, damit sich die gemeinsame Kaufläche einschleifen kann. Fehlt ein Antagonist oder musste einer entfernt werden, so wächst der vorhandene ohne Abrieb weiter über das normale Niveau hinaus und bildet extrem scharfe Kanten und Haken.

Diese müssen dann gekürzt werden und zwischen 12 und 18 Monaten regelmäßig nachbehandelt werden.

Da unsere Pferde heute nicht mehr wie ihre wildlebenden Vorfahren hartes Steppengras zu zerkauen haben, sondern gut aufgeschlossenes Kraftfutter und junges Gras, sind auch die Kaubewegungen nicht mehr so ausgeprägt, was zu vermehrter Bildung scharfer Backenzahnreihen führt.

Diese wiederum sind scharf wie Klingen und verursachen oft Geschwüre an Zunge und Backenschleimhaut.

Die logische Konsequenz ist auch hier ein routinemäßiges Abschleifen in regelmäßigen Abständen.

Wenn das Pferd bereits Fressstörungen zeigt, abgemagert ist und relativ viel unzerkaute Getreidekörner im Kot sind, ist es jedenfalls höchste Zeit, den zahnmedizinisch versierten Tierarzt zu kontaktieren.