In letzter Zeit sind einige gesetzliche Veränderungen sowohl in der Hunde- als auch Pferdehaltung eingetreten.

In beiden Bereichen dreht es sich um dasselbe „Chip-Thema“.

Da vor allem bei einigen Hunde-Besitzern immer noch fehlende Information oder schlicht Desinteresse existiert, wird noch einmal in aller Kürze das Wichtigste erwähnt:

  • Bis Ende 2009 sollten sämtliche erwachsenen Hunde (egal, wie alt!!!) gechipt und registriert sein.
  • Alle Welpen müssen spätestens mit der Abgabe bzw. einem Alter von 8 Wochen ebenfalls gechipt und registriert sein.
  • Neben der seit Jahren benutzten Registrierung des Tieres bei „Animaldata.com“ oder ähnlichen Portalen muss nun das Tier auch amtlich registriert werden (Hundedatenbank des Gesundheitsministeriums).
    Somit wird jeder Hund ab sofort doppelt registriert.
    Vor 2009 registrierte Hunde müssen vom Besitzer amtlich nachregistriert werden (Nachfrage Tierarzt, BH).

Die gemäß § 24a Tierschutzgesetz vorgeschriebene Kennzeichnung kann der Tierbesitzer derzeit nur beim Tierarzt durchführen lassen.

Während die amtliche Registrierung über eine Online-Schnittstelle im Zuge der normalen Registrierung beim Tierarzt kostenlos erfolgt, können die Bezirksverwaltungsbehörden für dieselbe Meldung Gebühren verrechnen.

Nun zum Pferd:

Auch hier existiert seit Juli 2009 eine Chippflicht für sämtliche Pferde und Pferdeartigen (Pony/Esel/Maultier etc).

  • Das entsprechende Identifizierungsdokument kann beim Bundesfachverband für Reiten & Fahren oder Zuchtorganisationen erworben werden.
  • Der Chip darf auch hier nur vom Tierarzt gesetzt werden.
  • Pferde, deren Pferdepass (Equidenpass) schon vor 1.7.09 ausgestellt wurde, müssen keinen Chip haben – dort reicht noch das Dokument.
  • Alle Pferde, deren Pferdepass nach dem 1.7.09 zu erstellen ist, müssen zuvor gechipt werden.
  • Weiters müssen alle Pferde bis zum Erlangen des 6. Lebensmonats gechipt werden, mindestens jedoch bis zum 31.12. des Geburtsjahres!
  • Kann die Identität eines Pferdes (kein Chip) nicht ermittelt werden, dürfte es laut
    EG-Verordnung 504/09 nicht zu Schlacht-Zwecken freigegeben werden.

    Dies ist wohl einer der Hauptgründe, zumal leider immer noch viele Pferde geschlachtet werden und die Lebensmittel-Sicherheit eine Grundforderung darstellt.

Auch wenn es so manchem Tierbesitzer schwer fällt, die Notwendigkeiten ob dieser Gesetzesvorgaben zu verstehen und zu erfüllen, führt wohl kein Weg an diesen Verordnungen vorbei.